Faire Arbeitbedingungen geknüpft an arbeitnehmerfreundliche Sozialstandards für Berufseinsteiger und Berufserfahrene in der deutschen Wirtschaftswelt – das fordern wir für Deutschland als eine der größten Wirtschaftsnationen.

Zurück zu sachbezogenen Befristungen

Jeder zweite neue Arbeitsvertrag ist befristet, insbesondere Jungfachkräfte müssen dadurch ihre privaten Lebenspläne erst einmal beiseiteschieben. Befristungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) über 6 Monate hinaus müssen in Zukunft mit einem eindeutigen Sachgrund begründet werden.

Wissenstransfer – voneinander lernen! Altern in Teilzeit – Übernahme in Vollzeit

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind in Deutschland auf dem Vormarsch. Ältere Arbeitnehmer müssen bereits bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, um keine Renteneinbußen hinnehmen zu müssen und junge Beschäftigte warten in Befristungs- und Leiharbeitsverhältnissen auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das bestehende Altersteilzeitgesetz muss um weitere verpflichtende demografieorientierte Komponenten erweitert werden.

Faire Arbeitsbedingungen im Praktikum

Derzeit befinden sich viele Studenten im Praktikum oder sind als studentische Hilfskräfte eingestellt. Diese sind meist unter- oder gar unbezahlt. Wir stehen für ein Praktikum mit fairen Arbeitsbedingungen und fairer Bezahlung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Schnupperpraktika bleiben davon unberührt.

Eingrenzung der Leiharbeit – „Moderner Sklavenhandel“

Durch die rund 1.000.000 LeiharbeitnehmerInnen gibt es in Deutschland eine „2-Klassen-Arbeitsgesellschaft“. Das derzeitige Modell hat das eigentliche Ziel, Arbeitslose in Beschäftigungs-verhältnisse zu integrieren und die Abfederung von Arbeitsspitzen, verfehlt. Vielmehr gibt es nun LangzeitleiharbeitnehmerInnen mit schlechteren Sozial- und Arbeitsverhältnissen als Normalbeschäftigte. Wir setzen uns für eine Gesetzesänderung zur Begrenzung der Leiharbeit auf maximal sechs Monate ein.

Branchenspezifischer Mindestlohn

Ein flächendeckender Mindestlohn stärkt die Binnenmarktwirtschaft, da jeder mehr verdiente Euro der betroffenen ArbeitnehmerInnen durch ihr steigendes Konsumverhalten wieder in die Wirtschaft fließt. Eine Quersubventionierung von ALG-II-Aufstocker durch angemessen bezahlte Hilfskräfte, die sich dadurch selbst verdrängen, wird ebenfalls ausgeschlossen. Zudem müssen (Schein-) Werkverträge aufgedeckt werden. Der Durchschnittsverdienst dieser „freien Dienstleister“ beträgt 6,00 bis 6,50 Euro. Wir stehen für branchenspezifische Mindestlöhne, die von den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Wo keine Tarifbindung herrscht, soll ein gesetzlicher Mindestlohn von 10,00 Euro gelten.

Bessere Haftbarkeit von Vorständen

Vorstände von Großunternehmen wurden in der Vergangenheit immer risikofreudiger. Die Kluft zwischen Verantwortungsbewusstsein und risikoreichen Geschäften wächst stetig. Gewinnbeteiligung heißt auch Verlustbeteiligung! Wir stehen für eine bessere Haftbarkeit von Vorständen und die Begrenzung von Vorstandsgehältern auf maximal 500.000 € jährlich.

Frauenförderung im Beruf

Arbeitnehmerinnen werden bei gleicher Qualifikation durchschnittlich um 20% schlechter bezahlt als Arbeitnehmer. Es muss ein bundesweites Konzept zur verbesserten Frauenförderung im Beruf durch die zuständigen Verbände erarbeitet werden. Wir nehmen Führungskräfte in die Pflicht, Talente zu erkennen und zu fördern. Zudem stehen wir für die Anrechenbarkeit der Elternzeit auf Betriebszugehörigkeit.

Einführung des gesetzlichen Bildungsurlaubs

Einen Anspruch auf gesetzlichen Bildungsurlaub haben derzeit alle Bundesländer außer Sachsen und Bayern. Dieser bezahlte 5-tägige Bildungsurlaub dient der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung. Wir stehen für die Schaffung des bezahlten Bildungsurlaubs von 5 Tagen jährlich in den noch restlichen zwei Bundesländern ein.

Stärkere Überprüfung der Gründe zur Arbeitslosigkeit

Jede Arbeitslosigkeit hat ihren Grund. Leistungsbereitschaft muss gefördert, Leistungsverweigerung muss sanktioniert werden. Armut muss durch flächendeckende Schuldner- Insolvenzberatungen vorgebeugt werden. Durch entsprechenden Bürokratieabbau würden zusätzliche Kräfte bei den Agenturen für Arbeit frei.